25.08.10
Sozialversicherungsbeiträge
Heute ist der Beitragsnachweis für August bei den
Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 27. August müssen
die Augustbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto des
Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.
10.09.10
Steuern und (Vor-)Anmeldungen
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Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag: Die
Zahlung für das 3. Quartal 2010 ist fällig.
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Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag: Die Zahlung für
das 3. Quartal 2010 ist fällig.
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Lohn- und Kirchenlohnsteuer, Solidaritätszuschlag:
Anmeldung und Abführung für August 2010 bei Monatszahlern.
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Umsatzsteuer: Voranmeldung und Vorauszahlung für August
2010 bei Monatszahlern.
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Getränkesteuer und Vergnügungssteuer: Die Zahlung für
August 2010 ist fällig. In einigen Gemeinden gelten abweichende
Termine.
Die dreitägige Zahlungsschonfrist für diese Steuern endet am 13.
September. Bei verspäteter Zahlung bis zu diesem Termin werden
Zuschläge und Zinsen nicht berechnet. Die Schonfrist gilt nicht für
Barzahlung und die Zahlung per Scheck, Schecks müssen ab 2007 sogar
drei Tage früher eingehen.
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Bauabzugssteuer: Die Bauabzugssteuer ist fällig bis zum
10. Tag nach Ablauf des Monats der Erbringung der
Gegenleistung.
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Kapitalertragsteuer: Für Ausschüttungen, die nach dem 31.
Dezember 2004 erfolgen, ist die Kapitalertragsteuer im gleichen
Zeitpunkt abzuführen, in dem die Kapitalerträge den Gesellschaftern
zufließen. Die bisherige Zahlungsfrist entfällt.
24.09.10
Sozialversicherungsbeiträge
Heute ist der Beitragsnachweis für September bei den
Krankenversicherungen einzureichen. Spätestens am 28. September
müssen die Septemberbeiträge zur Sozialversicherung auf dem Konto
des Sozialversicherungsträgers eingegangen sein.